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Das pharmazeutische Portfolio der A. Menarini GmbH beinhaltet vor allem medizinische Produkte zur medizinischen Grundversorgung, das heisst Produkte, die in der Regel von Allgemeinmedizinern und entsprechenden Spezialisten verschrieben werden.

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Veröffentlichung geldwerter Leistungen Stemline Therapeutics Switzerland GmbH

Veröffentlichung geldwerter Leistungen Stemline Therapeutics Switzerland GmbH

Veröffentlichung von Daten zur Interaktion zwischen der Pharmabranche und Gesundheitsfachpersonen sowie Gesundheitsorganisationen

Seit 2016 stehen auf unserer Website die Daten zur professionellen Zusammenarbeit zwischen der Stemline Therapeutics Switzerland GmbH und Gesundheitsfachperso-nen (HCP; Healthcare Professionals) sowie Gesundheitsorganisationen (HCO; Healthcare Organisations) zur Verfügung. Die Daten werden jährlich, jeweils im Juni, aktualisiert und verbleiben während dreier Jahre auf der Webseite.

Die Veröffentlichung dieser Daten ist ein eindeutiges Bekenntnis zur Transparenz der-jenigen Pharmaunternehmen, die den Pharmakooperationskodex zur Offenlegung geldwerter Leistungen von ScienceIndustries unterzeichnet haben. Sie setzen damit den Kodex der EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associa-tions) um.

Die professionelle Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und Gesundheitsfachpersonen sowie Gesundheitsorganisationen ist seit einiger Zeit durch gesetzliche Vorgaben und professionelle Vereinbarungen bereits gut reguliert. Sie findet insbesondere in folgenden Bereichen statt:

1. Forschung und Entwicklung neuer Arzneimittel mit Hilfe klinischer Studien, die in Krankenhäusern, Universitäten und von öffentlichen oder privaten Organisationen im Gesundheitswesen durchgeführt werden;

2. Wissenschaftliche Beratung;

3. Wissenschaftliche Seminare und Konferenzen, um Informationen zu vermitteln und die Beteiligten auf den neuesten Stand zu bringen;

4. Konferenzen und Fortbildungskurse für Ärzte (CME; Continuing Medical Education), die von öffentlichen Einrichtungen, Universitäten, Fachorganisationen und spezialisierten CME-Anbietern organisiert werden.

Durch den Wissensaustausch zwischen der Pharmabranche und Gesundheitsfachper-sonen, die über fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrung verfügen, können wertvolle Informationen vermittelt werden, die zum Fortschritt im Gesundheitsbereich beitragen. Daraus resultieren effizientere Therapien und effektivere Arzneimittel für die Gesundheit aller Patienten.

Diese Zusammenarbeit ist durch nationale und internationale Normen geregelt. Sie beruht auf der gegenseitigen Achtung der Partner und der Respektierung der entsprechenden Rollen. In der Schweiz bilden der Pharmakodex und der Pharmakooperationskodex die Basis für die transparente Umsetzung der ethischen und gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze. Mit der Veröffentlichung der geldwerten Leistungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Gesundheitsfachpersonen sowie Gesundheitsorga-nisationen bekennen sich die Stemline Therapeutics Switzerland GmbH und ihre Vertragspartner auch öffentlich zu diesen Grundsätzen.

Basierend auf den Vorgaben des Daten- und Persönlichkeitsschutzes können Sie bei Gesundheitsfachpersonen (HCP) und Gesundheitsorganisationen (HCO), die der Da-tenveröffentlichung zugestimmt haben, auf die entsprechenden Daten zugreifen. Bei HCP und HCO, die der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben, stehen die Daten in aggregierter Form zur Verfügung.

Erläuternde Angaben zur Offenlegung der geldwerten Leistungen an Healthcare Professionals und Healthcare Organisations für Stemline Therapeutics Switzerland GmbH

Die Auflistung erfasst alle geldwerten Leistungen, welche von der Menarini Gruppe für offenlegungspflichtige Ereignisse im Jahr 2023 für Healthcare Professionals (HCP) und Healthcare Organisations (HCO) mit Sitz in der Schweiz aufgewendet wurden. Die Klassifizierung der offengelegten geldwerten Leistungen erfolgt entsprechend der Vorgaben des Pharmakooperationskodex resp. den Vorgaben des EFPIA Code. Die Zusammenarbeit der Stemline Therapeutics Switzerland GmbH mit HCPs und HCOs ist ausschliesslich projektbezogen und basiert auf Zusammenarbeitsverträgen mit definierter Leistungsdauer. Die Verträge enthalten standardmässig Offenlegungsvereinbarungen. Das Einverständnis der HCP und HCO für die Offenlegung wird somit projektbezogen eingeholt.

Massgebend für die Offenlegung ist nicht das Rechnungsdatum, sondern das Datum der Veranstaltung resp. des unterstützten Ereignisses. Alle Kosten eines unterstützten Projektes werden gesamthaft in einer Offenlegungsperiode ausgewiesen. Indirekte Kosten, wie z.B. das Erstellen von Einladungen für offenlegungspflichte Ereignisse, sind nicht offengelegt.

Die ausgewiesenen Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Beträge, die in Euro verrechnet wurden, sind unter Verwendung des Jahresmittelkurses in Schweizer Franken umgerechnet.

Die in der Liste namentlich aufgeführten HCPs und HCOs haben der Offenlegung der Beträge schriftlich zugestimmt. Personen resp. Organisationen, die mit der Offenlegung der geldwerten Vorteile nicht einverstanden waren und Beträge, für die kein Einverständnis zur Offenlegung eingeholt wurden, sind aggregiert und anonymisiert ausgewiesen.

Bei wiederkehrenden Events einer Arbeitsgruppe (z.B. Fortbildungsreihen) entspricht die in der Liste ausgewiesene Teilnehmerzahl dem aufgerundeten Durchschnitt der Teilnehmer der einzelnen Veranstaltungen.

In den ausgewiesenen Unterstützungsbeiträgen an Fachpersonen für die Teilnahme an Veranstaltungen von mehr als einem halben Tag Dauer sind die eingeforderten Selbstbeteiligungsbeiträge der Teilnehmer von 33% der Gesamtkosten nicht enthalten. Die in der Rubrik Travel and Accomodation ausgewiesenen Beträge setzen sich aus den gesamten, buchhalterisch ausgewiesenen Kosten für Reise, Transport vor Ort und Hotel inkl. Frühstück zusammen.

Bei Kongressen, die im Namen von mehreren Fachgesellschaften durchgeführt werden, sind die Sponsoringbeträge auf die einzelnen Fachgesellschaften aufgeteilt ausgewiesen.

Bei Sponsoringbeiträgen an Spitäler und Universitäten für Fortbildungen und Dienstleistungen sind die rechnungsstellenden Stellen ausgewiesen. Ausgewiesen werden beim Sponsoring von Universitäten und vergleichbaren Organisationen ausschliesslich Unterstützungsbeiträge für Projekte mit direktem medizinischem Bezug.

Bei (wissenschaftlichen) Publikationen, welche die Stemline Therapeutics Switzerland GmbH als Promotionsmaterial verwendet und die nicht von einer Fachgesellschaft herausgegeben werden, sind die Honorare an die Autoren offengelegt. Die Aufwendungen für Layout und Druck gelten als nicht offenlegungspflichtiger Marketingaufwand.